Satzung

Satzung des "Psychology in Sport and Exercise" (PSE) Alumni Club e.V.


§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

  • 1 Nr. 1

Der Verein führt den Namen "Psychology in sport and exercise (PSE) Alumni Club". Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt den Zusatz "e. V.".

 

  • 1 Nr. 2

Der Verein hat seinen Sitz in Köln. Der Verein wurde am 25.08.2020 errichtet.

 

  • 1 Nr. 3
    Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

 

  • 1 Nr. 4

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke i. S. d. Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

 

  • 1 Nr. 5

Details der Ausgestaltung des Vereinslebens werden durch die Geschäftsordnung des PSE Alumni Club e.V. definiert. Die Geschäftsordnung ist in dem Sinn und Zweck der Satzung untergeordnet. Sie ist nicht Bestandteil der Satzung.


§ 2 Zweck des Vereins

  • 2 Nr. 1

Zweck des Vereins ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung. Im Besonderen umfasst das die Förderung der Karriereentwicklung von Studierenden der Sportpsychologie sowie sportpsychologischer Expert*innen/Sportpsycholog*innen in Forschung und Anwendung. Dabei versteht der Verein sich als spezifische Austauschplattform und Koordinationsstelle zwischen aktuellen und ehemaligen Studierenden des Masterstudiengangs „Psychology in sport and exercise“ der Deutschen Sporthochschule Köln.

Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Bereitstellen eines Expert*innen-Verzeichnisses sowie einer digitalen Netzwerk- und Austauschplattform, durch Etablierung sportpsychologischer Interessengruppen, durch Anregung zum Fachaustausch sowie der Bereitstellung karriere-relevanter Informationen.

 

  • 2 Nr. 2
    Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

 

  • 2 Nr. 3

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Die Mitglieder haben bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins keinerlei Anspruch auf das Vereinsvermögen.

 

  • 2 Nr. 4

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

  • 2 Nr. 5

Obwohl die Satzung des Vereins in deutscher Sprache verfasst worden ist und sich der Sitz des Vereins in Deutschland befindet, wird die Amtssprache aufgrund von internationalen Studierenden und Alumni auf Englisch festgelegt.


§ 3 Mitgliedschaft

  • 3 Nr. 1 Aufnahmekriterien

Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden, die die Ziele des Vereins unterstützt und die Satzung anerkennt.

Natürliche Personen haben die Möglichkeit, dem Verein als aktives oder passives Mitglied beizutreten.

Über den schriftlichen Aufnahmeantrag von natürlichen und juristischen Personen entscheidet der Vorstand in Vertretung durch die für die Mitgliederverwaltung zuständige Person.

 

  • 3 Nr. 2 Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Mitglieds, durch freiwilligen Austritt, durch Streichung von der Mitgliederliste, durch Ausschluss aus dem Verein, oder bei juristischen Personen durch deren Auflösung. Der freiwillige Austritt erfolgt durch eine fristgemäße, schriftliche Erklärung gegenüber dem/ der ersten oder zweiten Vorsitzenden. Die entsprechenden Fristen zum Austritt sind der Geschäftsordnung zu entnehmen. Rückständige Beiträge sind zu entrichten, sowie Vereinseigentum ordnungsgemäß zurückzugeben.

 

  • 3 Nr. 3 Mitgliedschaftsbeiträge

Von den Mitgliedern werden Jahresbeiträge erhoben, deren Höhe in der Geschäftsordnung festgelegt ist.


§ 4 Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind der Vorstand, die Mitgliederversammlung und die Ausschüsse.


§ 5 Der Vorstand

Der Vorstand i. S. d. § 26 BGB besteht aus a) dem/der 1. Vorsitzenden, dem/der 2. Vorsitzenden, dem/der Schriftführer/in, dem/der Kassenwart/in.

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich jeweils durch zwei Mitglieder des Vorstandes gemeinschaftlich vertreten. Die Vereinigung mehrerer Vorstandsämter in einer Person ist zulässig; ausgenommen davon ist das Amt des/der 1. Vorsitzenden.

Der Vorstand behält es sich vor, weitere fachspezifische Ausschüsse zu ernennen, die von Vereinsmitgliedern geleitet werden können.


§ 6 Die Mitgliederversammlung

Mindestens einmal jährlich findet eine Mitgliederversammlung statt, die wahlweise digital oder analog abgehalten werden kann. Details zu den Aufgaben, der Einberufung, der Beschlussfassung und der Tagesordnung, sowie außerordentlichen Mitgliederversammlungen regelt die Geschäftsordnung.


§ 7 Ausschuss

Der Ausschuss besteht aus den Personen und deren Ämtern, die in der Geschäftsordnung genannt sind.


§ 8 Auflösung des Vereins und Anfallberechtigung

  • 8 Nr. 1

Die Auflösung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung mit einer Stimmenmehrheit von zwei Dritteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden. Sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, sind der/die 1. Vorsitzende und der/die 2. Vorsitzende gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren. Die vorstehenden Vorschriften gelten entsprechend für den Fall, dass der Verein aus einem anderen Grund aufgelöst wird oder seine Rechtsfähigkeit verliert.

 

  • 8 Nr. 2

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an das Psychologische Institut der Deutschen Sporthochschule Köln, das es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

 

§ 9 Satzungsänderungen

Satzungsänderungen können nur von der Mitgliederversammlung mit einer 2/3 Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden.

 

Die vorstehende Satzung wurde in der Gründungsversammlung vom 25.08.2020 errichtet.


Gründungsmitglieder:
Valeria Eckardt, Katrin Posch, Niklas Wilk-Marten, Constantin Kuhlmann, Laura Gördes, Luka Stanivukovic, Pia Zajonz und Martin Leo Reinhard.